Vor kurzem habe ich den Dachstock meines Haus ausgebaut. Muss ich das meiner Gebäudeversicherung melden? Ja, unbedingt! Ihr Haus hat durch den Ausbau an Wert gewonnen. Wird dann die Versicherungssumme nicht angepasst, riskieren Sie eine Unterversicherung und müssen im Falle eines Schadens mit der Kürzung der Leistungen der Versicherungsgesellschaft rechnen.
Meine Abwaschmaschine ist defekt. Es ist Wasser ausgelaufen, wodurch der Parkettboden Flecken bekommen hat. Ist dieser Schaden versichert? Ja, dieser Schaden ist gedeckt. Das Ausfliessen von Wasser aus Einrichtungen oder Apparaten ist versichert.
Vor kurzem haben Einbrecher versucht, in mein Haus einzudringen. Dabei haben sie Schäden am Gebäude verursacht. Sind diese Schäden gedeckt? Ja. Gebäudeschäden, die durch einen Einbruch mit Diebstahl oder bei dem Versuch dazu entstehen, sind gedeckt.
Vor einiger Zeit musste ein defektes Leitungsrohr freigelegt werden, das zu unserem Haus führt. Wird die Reparatur des Rohres entschädigt? Ja, im Rahmen der Grunddeckung ist neben den Kosten für das Freilegen, Zumauern oder Eindecken der Leitung bis 10‘000 Franken auch die Reparatur des defekten Leitungsstücks versichert.
Mein Aquarium ist geborsten. Das ausfliessende Wasser hat Schäden am Gebäude angerichtet. Sind diese durch meine Versicherung gedeckt? Ja. Das Ausfliessen von Wasser aus Aquarien ist versichert. Fliesst das Wasser aber langsam über längere Zeit aus, sind die daraus entstehenden Schäden nicht gedeckt.
Während ich in den Ferien war, ist über das Dach Schmelzwasser in unser Haus eingedrungen. Ist der Schaden im Innern des Hauses gedeckt? Ja. Dieser Schaden ist gedeckt.