Privathaftpflichtversicherung: Fragen und Antworten
Meine Tochter geht für einen Sprachaufenthalt ein Jahr nach Kanada. Dort wird Sie auch herumreisen. Ist sie in dieser Zeit über meine Police gedeckt? Ja. In der Privathaftpflicht-Versicherung gilt die Deckung bei Reisen und Auslandaufenthalten weltweit während maximal 24 Monaten.
Ich bin auf einem vereisten Schlittenweg mit dem Schlitten in einen Fussgänger gefahren. Der Mann ging am Rand des Weges, der auch als Wanderweg benutzt werden darf. Wegen des Eises konnte ich aber nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bin ich nun haftbar? Ja. Der Fussgänger hat sich korrekt verhalten. Deshalb müssen Sie die Verantwortung für die Kollision übernehmen. Für den körperlichen Schaden des Fussgängers kommt seine Unfallversicherung auf, für den Sachschaden Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie als Person sind durch Ihre eigene Unfallversicherung geschützt. Für Ihre Sachschäden – zum Beispiel der defekte Schlitten oder das kaputte Handy – müssen Sie aber selbst aufkommen.
Ab 2012 brauche ich keine Velovignette mehr. Bin ich als Velofahrer über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt? Ja, für Schäden, die Velofahrerinnen und Velofahrer verursachen, kommt künftig die Privathaftpflichtversicherung auf. Wer eine Privathaftpflichtversicherung bei der Mobiliar abgeschlossen hat, geniesst ohne Prämienzuschlag Versicherungsschutz als Lenker eines Fahrrades; unabhängig davon, wie viele Fahrräder zum Haushalt gehören. Wer noch eine Vignette 2011 am Velo hat, bleibt bis am 31. Mai 2012 darüber versichert, danach übernimmt die Privathaftpflicht– weder ein Anruf noch ein separater Einschluss sind nötig.
Die Vermieterin meiner früheren Wohnung will mich für einen Schaden an der Waschmaschine haftbar machen, den ich nicht verursacht habe. Erhalte ich von meinem Privathaftpflichtversicherer rechtliche Unterstützung? Ja, grundsätzlich ist dieser Fall durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Kommt Ihre Versicherung zum Schluss, dass die Forderung der Vermieterin gerechtfertigt ist, übernimmt sie den Schaden im Rahmen der versicherten Leistungen. Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, vertritt Sie Ihr Versicherer juristisch. Auch dann, wenn die Vermieterin gerichtlich gegen Sie vorgehen sollte.
Ich verreise demnächst für zwei Wochen nach Italien. Ein Freund leiht mir für diese Zeit kostenlos sein Auto. Wäre ein Schaden, den ich an diesem Fahrzeug verursache, durch meine Privathaftpflichtversicherung gedeckt? Ja. In der normalen Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden an Fahrzeugen versichert, die Sie fahren, Ihnen aber nicht gehören. Dieser Versicherungsschutz besteht aber nur dann, wenn das Fahrzeug kostenlos und nur gelegentlich, d.h. an höchstens 24 Tagen pro Jahr, benützt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug tageweise oder an 24 aufeinander folgenden Tagen brauchen.
Für die Fussball-EM habe ich einen Grossbildschirm-Fernseher gemietet. Beim Putzen stiess ich ihn um und jetzt läuft er nicht mehr. Übernimmt meine Privathaftpflichtversicherung den Schaden? Ja. Schäden an gemieteten beweglichen Sachen sind versichert, also auch in Ihrem Fall.