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Schadenmeldung per Online-Formular

Nehmen Sie alle Unterlagen zum Schadenfall zur Hand: Policen-Nummer, Offerten, Rechnungen, Formulare, Protokolle, Bescheinigungen, Fotos, usw. Ihrer Schadenmeldung können Sie digitale Dokumente anhängen. Um Ihre Schadenmeldung online erfassen zu können, muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Browser auf dem neusten Stand ist.

Welcher Art ist der Schaden, der passiert ist?

Haftpflichtschaden:

Sie haben einer Person resp. fremdem Eigentum Schaden zugefügt (ohne Motorfahrzeughaftpflichtschäden). Schaden melden

Fahrzeugschaden:

Ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden oder wurde mit Ihrem Fahrzeug einer anderen Person einen Schaden zugefügt? Schaden melden

Annullation einer Reise:

Sie konnten eine Reise nicht antreten. Schaden melden

Sachschaden:

Ihr Hausrat, Ihr Gepäck, Ihr Inventar oder Ihr Gebäude ist von einem Schaden betroffen (Feuer, Wasser, Diebstahl, usw.). Schaden melden

Vorkommnisse mit Tieren:

Ist zum Beispiel Ihre Katze erkrankt, Ihr Hund weg oder eine Kuh verunfallt? Schaden melden

Technischer Schaden:

Eine Maschine, eine Anlage oder ein Bauwerk hat Schaden genommen. Schaden melden

Transportschaden:

Wurde zum Beispiel eine Ware während des Transports beschädigt? Schadenmeldung (PDF, 46 KB)zum Ausdrucken und Einsenden an Ihre Generalagentur / Liste der erforderlichen Schadenbelege (PDF, 157 KB)

Unfall:

Sie bzw. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter haben einen Unfall erlitten:

  • Schaden im Rahmen der Unfallversicherung für Arbeitnehmende melden. (obligatorische Unfallversicherung UVG / OUFL, Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung)
  • Schaden im Rahmen der Einzel-Unfallversicherung für Privatpersonen und Selbständigerwerbende melden.
  • Schaden im Rahmen der Kollektiv-Unfallversicherung für Schüler, Besucher oder Veranstaltungspersonal melden.


Krankheit (mit Arbeitsunfähigkeit):

Sie bzw. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sind erkrankt oder haben Schwangerschaftsbeschwerden:

  • Schaden im Rahmen der Kollektiv-Krankenversicherung für Arbeitnehmende melden
  • Schaden im Rahmen der Einzel-Krankenversicherung für Privatpersonen und Selbständigerwerbende melden.


Niederkunft mit Mutterschaftsurlaub:

Sie bzw. eine Mitarbeiterin haben ein Kind geboren und Sie haben Leistungen in Ergänzung zur Mutterschaftsentschädigung versichert. Niederkunft melden

Rechtliche Probleme:

Sie haben zum Beispiel Streit mit Ihren Nachbarn, können sich mit Ihrem Garagisten über eine Garantieleistung nicht einigen oder sind in einen Prozess verwickelt. Fall melden

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Quelle: http://www.mobi.ch