- Böse Überraschung: Die Leasingfirma stellt eine überhöhte Restforderung.
- Teuer: Der Garagist führt ohne Rücksprache zusätzliche Arbeiten durch und stellt diese in Rechnung. Es gibt keine gütliche Einigung.
- Autokauf: Ihr Neuwagen steht öfters beim Garagisten als auf der Strasse. Der Händler ist nicht bereit, es auszutauschen.
Bei solchen und ähnlichen Fällen verhilft Ihnen der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz zu Ihrem Recht.